SpendValor

Datenschutzerklärung

Privacy Notice gemäss Art. 13/14 DSGVO und Art. 19-21 revDSG

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Bearbeitung Ihrer Personendaten im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und Art. 5 lit. j revDSG ist:

FirmaRheinvalor Advisory GmbH
AdresseCH-8600 Dübendorf, Schweiz
E-Maildaniel.meran@rheinvalor.com
Datenschutz-AnsprechpartnerDaniel Meran, Managing Partner

Rheinvalor hat keinen formell bestellten Datenschutzbeauftragten, da die gesetzlichen Schwellenwerte (Art. 37 DSGVO, Art. 10 revDSG) nicht erreicht werden. Datenschutzthemen werden auf Geschäftsleitungsebene durch den Managing Partner verantwortet und, soweit erforderlich, durch externe Rechtsberater unterstützt.

2. Anwendungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für sämtliche Bearbeitungen von Personendaten durch Rheinvalor im Zusammenhang mit den Websites rheinvalor.com, procurevalor.com (einschliesslich aller Unterseiten), spendvalor.com und marginvalor.com, der Anbahnung und Durchführung von Beratungsmandaten, Geschäftskorrespondenz, Marketing- und Outreach-Aktivitäten, internen Betriebsprozessen sowie dem Betrieb der Software-Produkte der ProcureValor-Suite (Software as a Service).

3. Kategorien bearbeiteter Personendaten

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen

ZweckRechtsgrundlage DSGVORechtsgrundlage revDSG
Anbahnung und Durchführung von BeratungsmandatenArt. 6 Abs. 1 lit. bArt. 31 Abs. 2 lit. a
Geschäftsanbahnung / Outreach / DirektanspracheArt. 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse)Art. 31 Abs. 1 iVm Art. 6 (Verhältnismässigkeit)
Rechnungsstellung, Buchhaltung, RevisionArt. 6 Abs. 1 lit. c (rechtliche Verpflichtung)Art. 31 Abs. 1 iVm OR 958f (10 Jahre)
Kommunikation und KorrespondenzArt. 6 Abs. 1 lit. b / lit. fArt. 31 Abs. 1
Marketing / Newsletter (falls einschlägig)Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung)Art. 31 Abs. 1 iVm UWG 3 I lit. o
IT-Sicherheit, Log-AuswertungArt. 6 Abs. 1 lit. fArt. 31 Abs. 1 iVm Art. 8 (Datensicherheit)

5. Empfänger und Auftragsbearbeiter

Rheinvalor gibt Personendaten nur weiter, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Typische Empfängerkategorien:

Eine aktuelle Liste der Unterauftragnehmer wird Klienten auf Anfrage zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil der Auftragsbearbeitungsverträge.

Software-Produkte (ProcureValor-Suite): In den Produkten bearbeitet Rheinvalor die Daten der Kunden als Auftragsbearbeiter nach Weisung des Kunden. Betrieb und Datenhaltung erfolgen in Rechenzentren in der Schweiz (Infomaniak). Für KI-Funktionen werden ausschliesslich Anbieter mit Verarbeitung in der Schweiz eingesetzt (Infomaniak AI Services; als Ausweichlösung Safe Swiss Cloud), vertraglich ohne Training mit Kundendaten und ohne dauerhafte Speicherung der Eingaben (Rheinvalor KI-Richtlinie v1.1, Abschnitt 13).

6. Übermittlung in Drittländer

Die Schweiz geniesst einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; Übermittlungen Rheinvalor -> EWR und umgekehrt sind damit zulässig. Für Datenübermittlungen in Drittstaaten ohne angemessenes Datenschutzniveau (insbesondere USA) stützen wir uns auf die EU-Standardvertragsklauseln (Durchführungsbeschluss 2021/914) inkl. Schweizer Addendum des EDÖB, flankiert durch technische und organisatorische Massnahmen (Verschlüsselung, Zugriffskontrolle, Pseudonymisierung).

Transfer-Impact-Assessment

Für jeden regelmässigen Datentransfer in Drittländer führt Rheinvalor ein dokumentiertes TIA durch und überprüft dieses mindestens jährlich.

7. Speicherdauer

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie haben - unabhängig vom anwendbaren Recht - das Recht auf:

Anfragen richten Sie bitte an daniel.meran@rheinvalor.com. Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb von 30 Tagen (ggf. mit einmaliger Verlängerung um weitere 60 Tage bei hoher Komplexität, DSGVO Art. 12 Abs. 3).

9. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere:

10. Automatisierte Entscheidungen und KI

Rheinvalor trifft keine ausschliesslich automatisierten Einzelfallentscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO / Art. 21 revDSG. KI-gestützte Tools werden ausschliesslich als Arbeitsunterstützung eingesetzt; alle kundenwirksamen Ergebnisse werden durch einen Menschen geprüft und freigegeben (vgl. Rheinvalor KI-Richtlinie). In den Software-Produkten liest KI Inhalte aus Geschäftsdokumenten (z. B. Verträgen und Rechnungen) aus; Beträge berechnet Programmcode, und Ergebnisse werden vor ihrer Verwendung durch einen Menschen bestätigt.

11. Änderungen dieser Erklärung

Rheinvalor überprüft diese Datenschutzerklärung mindestens einmal jährlich und aktualisiert sie bei Bedarf. Die jeweils aktuelle Fassung ist unter rheinvalor.com abrufbar.

Version und Nachweis

Diese Fassung 1.2 wurde am 2. Oktober 2026 in Kraft gesetzt (Fassung 1.1: 1. Oktober 2026, Software-Produkte, Abschnitte 2, 5 und 10; Fassung 1.0: 23. April 2026; Änderung 1.2: Abschnitt 2, alle Websites). Vorgängerfassungen werden in der internen Richtlinien-Ablage archiviert.

← Zur Startseite